Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Auszug aus dem Mietvertrag)

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

1)   Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt"):
Feldstein Apartment, Dachgeschoss-Wohnung
Dorfaue Saalow 2, 15 838 Am Mellensee
Es gilt die bei Vertragsabschluss geltende Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
2)   Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:
Bettwäsche und Handtücher sind im Preis enthalten.
3)   Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:
4)   Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Wohnungsschlüssel.


§2 Mietzeit, An- und Abreise

1)   Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 14.00 und 21.00Uhr.
2)   Die Abreise erfolgt am Abreisetag zwischen 8.00 und spätestens 11.00 Uhr.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.


§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

1)   Der Mietpreis beträgt pro Übernachtung 60.00 € für die Dauer der Mietzeit. zzgl. der einmaligen Entrichtung von 30.00€ für die Endreiningung.
Die Kosten für Strom, Wasser, Telefon und Heizung werden nach Verbrauch bei der Abreise abgerechnet und mit der Kaution verrechnet.
2)   Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
In Anbetracht der Kürze der Zeit, wird die gesamte Miete am Anreisetag geleistet.
Die Kaution in Höhe von 50.00 € ist vor Ort bei Anreise zu entrichten und wird nach der Mietzeit abzüglich etwaiger Verbrauchskosten bar erstattet.
3)   Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.


§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

1)   Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung

           - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
           - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
           - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
           - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
           - ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100% des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
2)   Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
3)   Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
4)   Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.


§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

1)   Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
2)   Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
3)   Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
4)   Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet liegt im Mietobjekt aus.


§6 Schriftform, Salvatorische Klausel

1)   Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Für den Fall, dass Sie mit einer Person, die nicht in Ihrem Land wohnt, den Vertrag schließen:
3)   Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
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